Gesetz über den Natur- und Heimatschutzgesetz im Kanton Graubünden
Im Herbst 2010 hat der Grosse Rat das kantonale Natur- und Heimatschutz in die Vernehmlassung geschickt. MGR hat sich bei den Diskussionen aktiv engagiert und seine Stimme im Rahmen der Vernehmlassung und der parlamentarischen Debatte hören lassen. Für Museen ist dieses Gesetz besonders wichtig, da sie Kulturschätze horten und oft in historischen Häusern untergebracht sind.
Hier finden Sie die
Stellungnahme von MGR zur Vernehmlassung.
Vor der Verhandlung im Grossen Rat hat sich MGR nochmals an die Grossräte und die beteiligten Kreise gewandt. Diesen
Brief kann man hier einsehen.
Die Schlussfassung des
Gesetzes kann hier als PDF heruntergeladen werden.
Zu unserer Genugtuung berücksichtigt nun der verabschiedete Text die meisten Forderungen der Museen. Das neue Regelwerk wird im Mai 2011 in Kraft treten.
Der Vorstand von MGR hat sich in dieser Diskussion erstmals politisch direkt betätigt. Da ganz konkrete und für Museen eminent wichtige Fragen neu geregelt werden – darunter Verantwortungs- und Finanzierungsfragen in Sachen Denkmalschutz, aber auch die Rolle des Kantons gegenüber mobilen Kulturschätzen also unseren Sammlungen – war es uns wichtig, unsere Stimme hören zu lassen.

