Die Instrumente der kantonalen Kulturförderung
Das Amt für Kultur kennt verschiedene Instrumente, um die Tätigkeiten der Bündner Lokal- und Regionalmuseen zu unterstützen.
Der Leistungsauftrag an MGR
Seit 2004 erhält Museen Graubünden von der Bündner Regierung jährlich eine Unterstützung, die verbunden ist mit einem Leistungsauftrag. Dieser umfasst die folgenden Aufgaben, die von der Geschäftsstelle und dem Vorstand umgesetzt werden.
- Herausgabe eines dreisprachigen Museumsprospektes.
- Durchführung von mindestens zwei Weiterbildungskursen.
- Beurteilung der Museumsgesuche zuhanden der Abteilung Kulturförderung (ausser Inventarisierungsprojekte).
- Verantwortung für den Eintrag sämtlicher Museen in die Kulturplattform des Kantons GR auf Internet.
- Förderung der Verwendung von "MGR Inventar" als Inventarsoftware.
- Erarbeiten von Grundlagenpapieren wie z.B. "Sammeln" oder neu: "Bewahren" in allen drei Kantonssprachen.
- Gute Zusammenarbeit mit dem Amt für Kultur, den Gemeinden und Kulturinstitutionen.
- Gute Zusammenarbeit mit den drei kantonalen Museen.
Unterstützungsbeiträge
Beiträge an Inventarisierungsarbeiten
Die Inventarisierung der Sammlungsbestände ist eine der wichtigsten Massnahmen zur Sicherstellung der Kulturgüter und der kulturellen Werte in den Museen! Projekte zur Inventarisierung werden von Kanton unterstützt mit Fr. 4.50 pro Objekt. Es ist ein Konzept einzureichen mit einer Beschreibung der Institution, einer Beschreibung des Inventarzustandes, den notwendigen Arbeiten, einem Budget sowie einem Finanzierungsplan (siehe
Merkblatt deutsch,
italienisch,
romanisch). Zur Einreichung eines Finanzierungsantrags hat der Kanton hat zwei Antragsformulare, die hier herunter geladen werden können (
Formular 1,
Formular 2). Inventarisierungsprojekte gehen an:
Kulturförderung des Kantons Graubünden, Herr Armon Fontana, Loëstrasse 26, 7000 Chur.
Das Amt für Kultur entscheidet bei Erfüllung der Kriterien direkt, ohne Konsultation des Vorstandes von MGR.
Der Kanton unterstützt die Museen bei der Installation der Inventarsoftware MuseumPlus. Informationen dazu finden Sie in den
Randbedingungen.
Betriebsbeiträge
Museen können Beiträge an den Betrieb erhalten. Diese sind jährlich neu zu beantragen, da es sich hier um einmalige Beiträge handelt. Dafür erforderlich ist eine Eingabe mit einer Beschreibung der Institution, ein Jahresbericht, ein Budget sowie die letzte Jahresrechnung. Die Gesuche sind bis zum 15. Juli einzureichen an: Amt für Kultur, Sammelbeschluss, Herr Terzio Paganini, Loëstrasse 26, 7000 Chur.
Projektbeiträge
Diese Art Beiträge kann beantragt werden für Projekte, die eine Verbesserung des Museums oder der Ausstellung zum Ziel haben, wie z.B. Neugestaltungen oder Überarbeitungen der Ausstellung; Wissenschaftliche Erschliessungsarbeiten. Auch Projekte der Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung werden unterstützt. Bei der Geschäftsstelle kann das Merkblatt bezogen werden.
Ein Gesuch umfasst:
- Beschreibung der Institution
- Projektverantwortliche Personen und deren Fachkenntnisse
- Projektbeschrieb: Ausgangslage, Zielsetzung, Projektablauf, Ausführende, Terminplanung
- Detailliertes Budget
- Finanzierungsplan
Achtung: Bei Gesuchen für Projektbeiträge ist eine Mitfinanzierung durch die Standortgemeinde obligatorisch (Prinzip der Subsidiarität). Auch sind noch Geldmittel von Dritten (Private, Stiftungen, Sponsoren) beizuziehen. Dafür darf die Eigenleistung in das Budget mit hinein genommen werden. Der Kantonsbeitrag wird 10% bis höchstens 20% des Projektbudgets betragen. Eine erste Tranche kann erst bei Nachweis der Gesamtfinanzierung bezogen werden.
Die Gesuche für Projektbeiträge können jederzeit eingereicht werden bei:
Kulturförderung des Kantons Graubünden, Herr Armon Fontana, Loëstrasse 26, 7000 Chur.
Die Gesuche werden vom Vorstand von MGR mitbegutachtet.
Beiträge an Regionalmuseen aufgrund des kantonalen Förderungskonzepts für regionale Museen (Regierungsbeschluss vom 15.12.1992).
Aufgrund dieses Regierungsbeschlusses kann der museumstechnische und gestalterische Ausbau von Museen von zumindest regionaler Bedeutung gefördert werden. Ein regionales Museum kann so über zwei bis drei Jahre schwerpunktmässig unterstützt werden, so dass es sich zu einem regionalen Museumszentrum entwickelt. Die kantonale Förderung wird abhängig gemacht von einer regionalen Mitfinanzierung (Prinzip der Subsidiarität). Voraussetzung ist:
- das Vorliegen einer klaren, innovativen Zielsetzung und Strategie für 4-5 Jahre,
- ein regional koordiniertes Vorgehen z.B. mit den anderen Museen in der Region,
- die bereits erwähnte Mitfinanzierung durch die Region
- sowie ein solider Finanzierungsplan.

